Als Schriftdolmetscherin unterstütze ich schwerhörige oder ertaubte Menschen, wenn es darum geht, gesprochene Sprache genau zu verstehen.
Sie haben Mühe das gesprochene Wort zu hören? Es ist wichtig für Sie, genau zu verstehen, was Ihr Arzt, der Vorgesetzte, die Behördensachbearbeiterin, Ihr Lehrer oder Professor Ihnen sagt? Ich übertrage für Sie das gesprochene Wort in Schrift. Sie lesen auf dem Bildschirm meines Laptops mit.
Für mehrere Betroffene, die einem Vortrag, einer Diskussion, einer Vorlesung oder Ähnlichem folgen möchten, erscheint der geschriebene Text auf einer Leinwand.
Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem jeweiligen Kostenträger. Je nach Einsatz kann das Ihre Krankenkasse oder auch das Integrationsamt sein. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einsatz gestellt werden muss.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) formuliert in §9 das Recht auf den Einsatz anderer Kommunikationshilfen neben dem Gebärdendolmetschen. Das Schriftdolmetschen ist damit dem Gebärdendolmetschen gleichzusetzen. Dies ist geregelt in §3 der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
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