Für wen?

Als Schriftdolmetscherin unterstütze ich schwerhörige oder ertaubte Menschen, wenn es darum geht, gesprochene Sprache genau zu verstehen.

Sie haben Mühe das gesprochene Wort zu hören? Es ist wichtig für Sie, genau zu verstehen, was Ihr Arzt, der Vorgesetzte, die Behördensachbearbeiterin, Ihr Lehrer oder Professor Ihnen sagt? Ich übertrage für Sie das gesprochene Wort in Schrift. Sie lesen auf dem Bildschirm meines Laptops mit.

Für mehrere Betroffene, die einem Vortrag, einer Diskussion, einer Vorlesung oder Ähnlichem folgen möchten, erscheint der geschriebene Text auf einer Leinwand.

 

 

Wie können Sie dieses Angebot nutzen?

Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem jeweiligen Kostenträger. Je nach Einsatz kann das Ihre Krankenkasse oder auch das Integrationsamt sein. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einsatz gestellt werden muss.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) formuliert in §9 das Recht auf den Einsatz anderer Kommunikationshilfen neben dem Gebärdendolmetschen. Das Schriftdolmetschen ist damit dem Gebärdendolmetschen gleichzusetzen. Dies ist geregelt in §3 der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

 

 

Wo arbeite ich für Sie?

 

Ich arbeite schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen (NRW) und in Hessen sowie auf Anfrage und nach Vereinbarung im gesamten Bundesgebiet. 
 

Mein Ausgangspunkt in Hessen ist das schöne Gemünden Felda im Vogelsbergkreis. Zentral in Hessen gelegen, ist dies mein Startpunkt für Einsätze in Hessen.

Herzlich willkommen!

Ich bin DSB-zertifizierte Schriftdolmetscherin und arbeite in NRW und Hessen, sowie nach Absprache im gesamten Bundesgebiet.

Auf diesen Seiten können Sie sich über mich, meine Arbeit und das Schriftdolmetschen informieren.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Spaß.

 

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